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Allgemeine Charterbedingungen der 4-Oceans GmbH Der Charterpreis umfasst: |
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| 1. Zahlungsbedingungen 2. Versicherungen 3. Kaution 4. Schiffsführung 5. Der Charterer/Schiffsführer erklärt ausdrücklich Bei Nichteinhaltung vorerwähnter Verpflichtungen gegenüber dem Vercharterer hat der Charterer /Schiffsführer die daraus erwachsenen Folgen in vollem Umfang zu vertreten und dafür zu haften, insbesondere bei falschen Angaben über die Fähigkeit in Schiffsführung, die bei neuen Charterer bei Reisebeginn überprüft werden können. 6. Für Handlungen und Unterlassungen seitens des Charterers/Schiffsführers, für die der Vercharterer von dritter Seite haftbar gemacht wird, hält der Charterer /Schiffsführer den Vercharterer aus dem Vertrag von allen privat- und strafrechtlichen Folgen, insbesondere auch von allen Kosten und Rechtsverfolgungen im In- und Ausland frei. 7. Wird das Schiff, gleich aus welchem Grunde, nicht rechtzeitig vom Vercharterer zur Verfügung gestellt, so kann der Charterer/Schiffsführer frühestens 48 Stunden danach vom Vertrag, bei voller Erstattung aller geleisteten Zahlungen aus diesem Vertrag zurücktreten. Tritt der Charterer vom Vertrag zurück, sind weitergehende Ersatzansprüche (z.B. Reise- Übernachtungs- und sonstige Kosten) ausgeschlossen. Tritt der Charterer/Schiffsführer nicht vom Vertrag zurück, so behält er Anspruch auf Erstattung der anteiligen Chartergebühr für die Zeit, um die das Schiff später einsatzfähig wurde. Sollte bereits vor Charterbeginn feststehen, dass die Yacht nicht termingerecht zur Verfügung stehen wird, kann der Charterer/Schiffsführer bereits vor Charterbeginn von dem Vertrag zurücktreten. Der Vercharterer verpflichtet sich bei eigener Kenntnis, den Charterer/Schiffsführer darüber zu unterrichten, dass die Yacht nicht termingerecht zur Verfügung gestellt werden kann. 8. Kann der Charterer/Schiffsführer, gleich aus welchem Grund, den Charter nicht antreten, so teilt er dies rechtzeitig mit. Bei einem Rücktritt von mehr als 3 Monaten vor Charterbeginn, verfällt die Anzahlung. Bei einem Rücktritt nach dieser Zeit, richten sich die Annullationsgebühren nach den Bedingungen des Vercharterers. Kann ein Ersatzcharter für den gesamten Termin zum vollen Mietpreis gestellt werden, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 zu zahlen. Ist eine Weitervercharterung zu einem kürzeren Termin oder nur unter Gewährung eines Preisnachlasses möglich, so sind lediglich der Differenzbetrag zum vollen Mietpreis sowie CHF 100.00 Bearbeitungsgebühr zu zahlen. Wir empfehlen Ihnen unbedingt den Abschluss einer Annullationskostenversicherung. Es gibt eine spezielle Annullationskostenversicherung für Skipper, welche 5% des Mietpreises ausmacht. Wir beraten Sie gerne. 9. Abweichungen der Ausstattung der Yacht von übersandten Ausrüstungs- oder Inventarlisten bleiben vorbehalten. Entspricht die bei der Übergabe der Yacht vorhandene Ausrüstung und das Inventar nicht den dem Charterer vor Übergabe der Yacht zugesandten Informationen, so ist der Charterer/Schiffsführer nicht zur Minderung des Charters berechtigt, wenn die für die Sicherheit und Fahrtüchtigkeit der Yacht wesentlichen Ausrüstungsgegenstände vorhanden sind. Schiffszustand und Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar werden anhand eines Ausrüstungsverzeichnisses vom Charterer/ Schiffsführer bei Übergabe geprüft und durch Unterschrift bestätigt. Danach sind alle Einwendungen des Charterers/Schiffsführers abgeleitet aus mangelnder Tauglichkeit von Schiff und Ausrüstung ausgeschlossen. 10. Nach Beendigung des Charters übergibt der Charterer /Schiffsführer das Schiff dem Vercharterer oder dessen Beauftragten zur Überprüfung über Zustand und Vollständigkeit in besenreinem Zustand (innen und aussen). Grundberührungen, Havarien am Rigg, bei der Elektronik und den Ventilen sowie verlorengegangene, beschädigte oder nicht mehr funktionsfähige Gegenstände sind dem Vercharterer nach Rückkehr sofort anzuzeigen. Die Kosten zur Herstellung des vertragsmässigen Zustandes, bzw. der Wiederbeschaffung werden mit der Kautionsrückzahlung verrechnet, sofern es sich beim Schaden nicht um einen natürlichen Verschleiss des Materials handelt. 11. Die Verlängerung der Charterzeit ist nur mit Zustimmung des Vercharterers möglich. Verlässt der Charterer/Schiffsführer das Schiff schuldhaft, aus Gründen die er zu vertreten hat, an einem anderen Ort als vereinbart, trägt er alle Kosten für die Rückführung des Schiffes zu Land und Wasser. Im Versicherungsfall reguliert der Versicherer. Unberührt hiervon bleibt der Anspruch des Vercharterers auf Schadenersatz. Verspätete Schiffsrückgabe führt zu Ersatzansprüchen seitens des Vercharterers, zu verrechnen mit der Kautionsrückzahlung. 12. Bei Schäden, Kollisionen und Havarien oder sonstigen aussergewöhnlichen Vorkommnissen veranlasst der Charterer/Schiffsführer unverzüglich: |
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Der Vercharterer ist unverzüglich zu benachrichtigen bei: Verlust, Manövrierunfähigkeit, Beschlagnahmung oder Behinderung des Schiffes durch Behörden oder Aussenstehende sowie bei nicht termingerechter Rückgabe des Schiffes. 13. Sind Beschlagnahmung oder Behinderung schuldhaft durch den Charterer/Schiffsführer ausgelöst, so haftet er für alle Folgen gegenüber dem Vercharterer. In diesem Falle gilt der Chartervertrag bis zur Rückgabe des Schiffes als verlängert mit der Verpflichtung der Gebührenzahlung durch den Charterer/Schiffsführer. Unberührt hiervon bleibt der Anspruch des Vercharterers auf Schadenersatz. 14. Sollte der Charterer/Schiffsführer unterwegs einen Mangel
feststellen, der einer umgehenden Behebung bedarf, so ist der verpflichtet,
dies dem Vercharterer oder seinem Beauftragten umgehend mitzuteilen und
mit diesem eine frühere Rückkehr zu vereinbaren. Dies sollte
24 Stunden vor Charterende sein. Sofern eine frühere Rückkehr
vereinbart wird, hat der Charterer/Schiffsführer Anspruch auf Erstattung
der anteiligen Chartergebühr für die über 24 Stunden vor
Charterende hinausgehende Verkürzung der Nutzungsmöglichkeit. 15. Gerichtsstand, Sonstiges 4-Oceans GmbH fungiert als Vermittlerin zwischen der Vertragsfirma und dem Charterer und kann bei Vertragsverletzungen oder Streitfällen weder von der einen noch von der anderen Partei haftbar gemacht werden. 4-Oceans GmbH, Herrenschwanden im Januar 2000 |