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Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen von 4-Oceans
GmbH
1. Anmeldung, Vertragsabschluss
Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen
oder persönlichen Anmeldung kommt zwischen Ihnen und
4-Oceans GmbH, in Herrenschwanden, ein Vertrag zustande.
Bei der Buchung eines Hochseetörns/Kurses erhalten Sie
zusammen mit der Bestätigung/Rechnung zwei Exemplare
des Formulars "Anmeldung für Hochseetörn/Kurs",
wovon Sie bitte ein Exemplar ausgefüllt und
unterzeichnet an 4-Oceans GmbH zurück senden.
2. Preise
Bei nachträglicher Preiserhöhung von Charter-
und Transportunternehmen, bei neu eingeführten oder
erhöhten Abgaben oder Gebühren (z.B.
Flughafentaxen), bei Wechselkursänderungen, bei
Mehrwertsteuern und dgl. können wir die Preise
erhöhen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als
10%, so sind Sie berechtigt, innert 5 Tagen vom Vertrag
zurückzutreten. Programm- und Preisänderungen sind
nicht wahrscheinlich, bleiben aber ausdrücklich
vorbehalten.
3. Zahlung
Bei Erhalt der Bestätigung/Rechnung ist pro Person
eine Anzahlung von CHF 300.- fällig. Die Restzahlung
hat bis 35 Tage vor Reiseantritt zu erfolgen. Bei
kurzfristigen Buchungen von weniger als 8 Wochen vor
Reisebeginn, ist bei Erhalt der Bestätigung/Rechnung
der ganze Betrag fällig.
4. Annullation und Umbuchungen
4.1 Bis zu Beginn der Annullationsfristen erheben wir
für Annullationen/Umbuchungen eine
Bearbeitungsgebühr von CHF 60.- pro Person, maximal
jedoch CHF 120.- pro Auftrag. Diese Bearbeitungsgebühr
ist durch keine Versicherung gedeckt.
4.2 Annullationsbedingungen für
Segeltörns/Kurse
- Bei einem Rücktritt von 30 bis 21 Tagen vor
Törn-/Kursbeginn betragen die
Annullationsgebühren 50% des
Törn/Kurspreises.
- Bei einem Rücktritt von 20 bis 14 Tagen vor
Törn-/Kursbeginn betragen die
Annullationsgebühren 80% des
Törn-/Kurspreises.
- Bei einem Rücktritt von 0 bis 13 Tagen vor
Törn-/Kursbeginn betragen die
Annullationsgebühren 100% des
Törn-/Kurspreises.
Sie haben die Möglichkeit eine Ersatzperson zu
stellen. In diesem Fall verrechnen wir die
Bearbeitungsgebühr von CHF 60.- pro Person, sowie den
Differenzbetrag, falls die Ersatzperson die Reise nicht zum
gleichen Preis antritt.
Brechen Sie die Reise vorzeitig ab, kann keine
Rückerstattung gewährt werden.
4.3. Annullationsbedingungen für vermittelte
Transportleistungen und Anschlussferien
Die Annullationsbedingungen für Flüge-, Bahn-
und Fährreisen sowie eventuelle Anschlussferien richten
sich nach den jeweiligen Transportunternehmen resp.
Reiseveranstaltern und werden ebenfalls mit der
Bestätigung/Rechnung kommuniziert.
4.4 Versicherung
Falls Sie nicht bereits eine besitzen, ist der Abschluss
einer Annullationskostenversicherung obligatorisch.
4.5 Annullationsgründe
Die vertraglich geschuldeten Annullationskosten sind von
der Versicherung gedeckt, wenn der Reiseteilnehmer aus einem
der nachstehenden Gründe die Reise nicht antreten kann:
- Wenn er oder ihm nahestehende Personen erkranken,
verunfallen oder sterben.
- Bei Schwangerschaft, deren Eintritt nach Abschluss
des Annullationsschutzes erfolgt.
- Wenn sein Eigentum von einem Diebstahl, Feuer-,
Wasser- oder Elementarschaden betroffen wird, der seine
Anwesenheit erfordert.
4.6 Einschränkungen
Nicht als Annullationsgründe gelten:
- Ereignisse, die am Tage der definitiven Buchung
bereits eingetreten oder für den Reiseteilnehmer
erkennbar waren.
- Ereignisse, die infolge schwerer Trunkenheit, Drogen
oder Arzneimittelmissbrauch eintreten.
- Kriegerische Vorfälle.
- Die vorsätzliche Teilnahme an einem Verbrechen
oder die Beteiligung an Raufereien oder an Unruhen aller
Art.
4.7 Annullation durch uns
Eine Annullation durch uns hat spätestens zwei
Wochen vor Abreise zu erfolgen. Vorbehalten bleiben
höhere Gewalt, Unruhen, Streik sowie andere
Umstände, welche es ratsam erscheinen lassen, dass im
Interesse der Reiseteilnehmer auf die Durchführung der
Reise verzichtet wird. Bei der Annullation durch uns
erhalten Sie den Preis vollständig zurückbezahlt,
bei Abbruch der Reise vergüten wir Ihnen die ersparten
Aufwendungen. Schadenersatzansprüche werden
ausgeschlossen.
5. "No-show"
Wenn Sie zur Abreise oder zum Abflug nicht oder zu
spät erscheinen (No-show), kann keine
Rückerstattung des Preises gewährt werden.
6. Beanstandungen
Ihre Beanstandungen und allfälligen
Schadenersatzansprüche müssen Sie spätestens
vier Wochen nach Rückreise schriftlich geltend machen.
Sie sind verpflichtet, vom Skipper, der Reiseleitung oder
dem betreffenden Dienstleisungsunternehmen eine schriftliche
Bestätigung zu verlangen, welche Ihre Beanstandung und
deren Inhalt festhält.
7. Haftung
7.1. Bei durch uns vermittelten Törns/Kursen und
Reisen
Ausser bei den Törns/Kursen, welche wir in eigener
Regie durchführen, sind wir Vermittler zwischen Ihnen
und den in unserem Angebot erwähnten
Leistungsträgern. Daher können wir für die
richtige Erfüllung dieser Unternehmen nicht einstehen
und haften weder bei Unfällen, Verletzungen,
Verspätungen, sonstigen Unregelmässigkeiten noch
beim Verlust des Gepäcks. Wir stehen jedoch dafür
ein, dass wir diese Unternehmen sorgfältig
ausgewählt haben. Ausserdem verpflichten wir uns, Sie
bei der Geltendmachung von berechtigten Ansprüchen zu
unterstützen.
7.2. Bei Törns/Kursen in eigener Regie
Bei Törns/Kursen, welche wir in eigener Regie
durchführen, haften wir gemäss den gesetzlichen
Bestimmungen des Pauschalreisegesetzes. Für diese
Haftung wurde eine Betriebshaftpflichtversicherung
abgeschlossen.
Auf allen Charter- und Törnyachten besteht eine
Vollkasko- und Haftpflichtversicherung. Zusammen mit der
eigenen Betriebshaftpflichtversicherung ist somit
genügend Versicherungsschutz vorhanden.
7.3 Ausschluss und Begrenzung
Unabhängig davon, ob eine Pauschal- oder
Baukastenreise vorliegt, bleiben Schadenersatzansprüche
ausgeschlossen, wenn Sie auf ein Versäumnis von Ihnen,
auf unvorhersehbare oder unabwendbare Versäumnisse
eines Dritten (der nicht Leistungsträger ist) oder auf
höhere Gewalt zurückzuführen sind, oder wenn
ein Schaden trotz gebotener Sorgfalt durch uns oder durch
den Leistungsträger nicht vorhergesehen oder abgewendet
werden konnte.
8. Reisedokumente
Sie sind für die Besorgung der nötigen
Reisedokumente (wie Pass, Visa, Impfungen etc.) selbst
verantwortlich. Auf der Rechnung/Bestätigung teilen wir
Ihnen die Einreisebedingungen für Ihre Destination mit.
Bitte überprüfen Sie gleich bei der Buchung Ihre
Reisedokumente auf Gültigkeit und Vollständigkeit.
Im Moment ist für keine der publizierten Destinationen
eine Schutzimpfung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen jedoch
Ihre Starrkrampf-, Cholera- und Typhusimpfungen bei Ihrem
Hausarzt zu überprüfen.
9. Reisegepäck
Ölzeug, Segelstiefel (für die Karibik nicht
nötig) und Bootsschuhe mit heller Sohle sind auf allen
Törns/Kurs notwendig. Ihr Gepäck sollte in einem
Seesack oder einer weichen Reisetasche Platz finden. Koffer,
Tramperrucksäcke oder sperrige Reisetaschen können
an Bord nicht verstaut werden. Erfahrungsgemäss nehmen
Teilnehmer zuviel Gepäck mit. Beschränken Sie sich
auf das Notwendigste.
10. Schiffsordnung
Um die Sicherheit an Bord zu gewährleisten, besteht
eine Schiffsordnung, die der Skipper zu Beginn des
Törns erklären wird. Bitte befolgen Sie diese
Anweisungen. Der Skipper hat Befehlsgewalt an Bord und ist
verantwortlich für das Wohlbefinden aller Teilnehmer.
Er trägt die Verantwortung für die Yacht, deren
Zustand und deren Sicherheit sowie Seetauglichkeit. Der
Skipper bemüht sich, jedem Gast erlebnisreiche und
angenehme Ferien zu vermitteln und ist Ihr Ansprechpartner
für irgendwelche Probleme an Bord.
Zur Bordroutine gehören:
- Jeder hält seinen Kojenplatz sowie seine Kabine
sauber und in Ordnung.
- Jeder hinterlässt die Toilette und
Wascheinrichtung so, dass ein Nachfolger es in Ordnung
findet. (Massstab sind die anderen).
- Das turnusmässige Rudergehen und die
Wachführung einschliesslich Navigation (unter
Aufsicht des Skippers).
- Die Mithilfe bei allen Manövern.
- Die Versorgung der Crew und der
Küchendienst.
- Die Hilfeleistung bei allen besonderen Vorkommnissen
(notwendige Rep. Unfälle oder ähnliches).
- Der Brauch, dass man sich beim Verlassen des Bootes
beim Skipper persönlich ab- resp. bei der
Rückkehr zurückmeldet.
- In Einklarierungshäfen nicht von Bord zu gehen,
bevor der Zoll dem Skipper die nötige Erlaubnis
erteilt hat.
- Unter Deck nicht zu rauchen (unter Deck gilt ein
allgemeines Rauchverbot).
- Jedermann geht mit Elektrizität und Wasser
sparsam um.
10. Programmänderungen
Das Reiseprogramm kann aus nicht vorhersehbaren
Umständen Änderungen erfahren (Unterkunft,
Transportmittel, Dienstleistungsträger und Zeiten). Wir
verpflichten uns in einem solchen Fall, uns um gleichwertige
Ersatzleistungen zu bemühen. Programmänderungen
berechtigen zu keinen Schadenersatzforderungen (auch nicht
für Folgeschäden wie bspw. Lohnausfall). Dagegen
vergüten wir Ihnen einen Minderwert zwischen
ausgeschriebenen und tatsächlich erbrachten Leistungen.
11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand.
Unsere Beziehungen zu Ihnen unterliegen dem
schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Bern.
Alle Daten und Preise auf dieser Website sind ohne
Gewähr, allfällige Änderungen bleiben
vorbehalten.
4-Oceans GmbH, Herrenschwanden im April 2001
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