Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen von 4-Oceans GmbH

1. Anmeldung, Vertragsabschluss
Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung kommt zwischen Ihnen und 4-Oceans GmbH, in Herrenschwanden, ein Vertrag zustande.
Bei der Buchung eines Hochseetörns/Kurses erhalten Sie zusammen mit der Bestätigung/Rechnung zwei Exemplare des Formulars "Anmeldung für Hochseetörn/Kurs", wovon Sie bitte ein Exemplar ausgefüllt und unterzeichnet an 4-Oceans GmbH zurück senden.

2. Preise
Bei nachträglicher Preiserhöhung von Charter- und Transportunternehmen, bei neu eingeführten oder erhöhten Abgaben oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen), bei Wechselkursänderungen, bei Mehrwertsteuern und dgl. können wir die Preise erhöhen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, so sind Sie berechtigt, innert 5 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Programm- und Preisänderungen sind nicht wahrscheinlich, bleiben aber ausdrücklich vorbehalten.

3. Zahlung
Bei Erhalt der Bestätigung/Rechnung ist pro Person eine Anzahlung von CHF 300.- fällig. Die Restzahlung hat bis 35 Tage vor Reiseantritt zu erfolgen. Bei kurzfristigen Buchungen von weniger als 8 Wochen vor Reisebeginn, ist bei Erhalt der Bestätigung/Rechnung der ganze Betrag fällig.

4. Annullation und Umbuchungen
4.1 Bis zu Beginn der Annullationsfristen erheben wir für Annullationen/Umbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.- pro Person, maximal jedoch CHF 120.- pro Auftrag. Diese Bearbeitungsgebühr ist durch keine Versicherung gedeckt.

4.2 Annullationsbedingungen für Segeltörns/Kurse

  • Bei einem Rücktritt von 30 bis 21 Tagen vor Törn-/Kursbeginn betragen die Annullationsgebühren 50% des Törn/Kurspreises.
  • Bei einem Rücktritt von 20 bis 14 Tagen vor Törn-/Kursbeginn betragen die Annullationsgebühren 80% des Törn-/Kurspreises.
  • Bei einem Rücktritt von 0 bis 13 Tagen vor Törn-/Kursbeginn betragen die Annullationsgebühren 100% des Törn-/Kurspreises.

Sie haben die Möglichkeit eine Ersatzperson zu stellen. In diesem Fall verrechnen wir die Bearbeitungsgebühr von CHF 60.- pro Person, sowie den Differenzbetrag, falls die Ersatzperson die Reise nicht zum gleichen Preis antritt.
Brechen Sie die Reise vorzeitig ab, kann keine Rückerstattung gewährt werden.

4.3. Annullationsbedingungen für vermittelte Transportleistungen und Anschlussferien
Die Annullationsbedingungen für Flüge-, Bahn- und Fährreisen sowie eventuelle Anschlussferien richten sich nach den jeweiligen Transportunternehmen resp. Reiseveranstaltern und werden ebenfalls mit der Bestätigung/Rechnung kommuniziert.

4.4 Versicherung
Falls Sie nicht bereits eine besitzen, ist der Abschluss einer Annullationskostenversicherung obligatorisch.

4.5 Annullationsgründe
Die vertraglich geschuldeten Annullationskosten sind von der Versicherung gedeckt, wenn der Reiseteilnehmer aus einem der nachstehenden Gründe die Reise nicht antreten kann:

  • Wenn er oder ihm nahestehende Personen erkranken, verunfallen oder sterben.
  • Bei Schwangerschaft, deren Eintritt nach Abschluss des Annullationsschutzes erfolgt.
  • Wenn sein Eigentum von einem Diebstahl, Feuer-, Wasser- oder Elementarschaden betroffen wird, der seine Anwesenheit erfordert.

4.6 Einschränkungen
Nicht als Annullationsgründe gelten:

  • Ereignisse, die am Tage der definitiven Buchung bereits eingetreten oder für den Reiseteilnehmer erkennbar waren.
  • Ereignisse, die infolge schwerer Trunkenheit, Drogen oder Arzneimittelmissbrauch eintreten.
  • Kriegerische Vorfälle.
  • Die vorsätzliche Teilnahme an einem Verbrechen oder die Beteiligung an Raufereien oder an Unruhen aller Art.

4.7 Annullation durch uns
Eine Annullation durch uns hat spätestens zwei Wochen vor Abreise zu erfolgen. Vorbehalten bleiben höhere Gewalt, Unruhen, Streik sowie andere Umstände, welche es ratsam erscheinen lassen, dass im Interesse der Reiseteilnehmer auf die Durchführung der Reise verzichtet wird. Bei der Annullation durch uns erhalten Sie den Preis vollständig zurückbezahlt, bei Abbruch der Reise vergüten wir Ihnen die ersparten Aufwendungen. Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen.

5. "No-show"
Wenn Sie zur Abreise oder zum Abflug nicht oder zu spät erscheinen (No-show), kann keine Rückerstattung des Preises gewährt werden.

6. Beanstandungen
Ihre Beanstandungen und allfälligen Schadenersatzansprüche müssen Sie spätestens vier Wochen nach Rückreise schriftlich geltend machen. Sie sind verpflichtet, vom Skipper, der Reiseleitung oder dem betreffenden Dienstleisungsunternehmen eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, welche Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält.

7. Haftung
7.1. Bei durch uns vermittelten Törns/Kursen und Reisen
Ausser bei den Törns/Kursen, welche wir in eigener Regie durchführen, sind wir Vermittler zwischen Ihnen und den in unserem Angebot erwähnten Leistungsträgern. Daher können wir für die richtige Erfüllung dieser Unternehmen nicht einstehen und haften weder bei Unfällen, Verletzungen, Verspätungen, sonstigen Unregelmässigkeiten noch beim Verlust des Gepäcks. Wir stehen jedoch dafür ein, dass wir diese Unternehmen sorgfältig ausgewählt haben. Ausserdem verpflichten wir uns, Sie bei der Geltendmachung von berechtigten Ansprüchen zu unterstützen.

7.2. Bei Törns/Kursen in eigener Regie
Bei Törns/Kursen, welche wir in eigener Regie durchführen, haften wir gemäss den gesetzlichen Bestimmungen des Pauschalreisegesetzes. Für diese Haftung wurde eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen.

Auf allen Charter- und Törnyachten besteht eine Vollkasko- und Haftpflichtversicherung. Zusammen mit der eigenen Betriebshaftpflichtversicherung ist somit genügend Versicherungsschutz vorhanden.

7.3 Ausschluss und Begrenzung
Unabhängig davon, ob eine Pauschal- oder Baukastenreise vorliegt, bleiben Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn Sie auf ein Versäumnis von Ihnen, auf unvorhersehbare oder unabwendbare Versäumnisse eines Dritten (der nicht Leistungsträger ist) oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, oder wenn ein Schaden trotz gebotener Sorgfalt durch uns oder durch den Leistungsträger nicht vorhergesehen oder abgewendet werden konnte.

8. Reisedokumente
Sie sind für die Besorgung der nötigen Reisedokumente (wie Pass, Visa, Impfungen etc.) selbst verantwortlich. Auf der Rechnung/Bestätigung teilen wir Ihnen die Einreisebedingungen für Ihre Destination mit. Bitte überprüfen Sie gleich bei der Buchung Ihre Reisedokumente auf Gültigkeit und Vollständigkeit. Im Moment ist für keine der publizierten Destinationen eine Schutzimpfung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen jedoch Ihre Starrkrampf-, Cholera- und Typhusimpfungen bei Ihrem Hausarzt zu überprüfen.

9. Reisegepäck
Ölzeug, Segelstiefel (für die Karibik nicht nötig) und Bootsschuhe mit heller Sohle sind auf allen Törns/Kurs notwendig. Ihr Gepäck sollte in einem Seesack oder einer weichen Reisetasche Platz finden. Koffer, Tramperrucksäcke oder sperrige Reisetaschen können an Bord nicht verstaut werden. Erfahrungsgemäss nehmen Teilnehmer zuviel Gepäck mit. Beschränken Sie sich auf das Notwendigste.

10. Schiffsordnung
Um die Sicherheit an Bord zu gewährleisten, besteht eine Schiffsordnung, die der Skipper zu Beginn des Törns erklären wird. Bitte befolgen Sie diese Anweisungen. Der Skipper hat Befehlsgewalt an Bord und ist verantwortlich für das Wohlbefinden aller Teilnehmer. Er trägt die Verantwortung für die Yacht, deren Zustand und deren Sicherheit sowie Seetauglichkeit. Der Skipper bemüht sich, jedem Gast erlebnisreiche und angenehme Ferien zu vermitteln und ist Ihr Ansprechpartner für irgendwelche Probleme an Bord.

Zur Bordroutine gehören:

  • Jeder hält seinen Kojenplatz sowie seine Kabine sauber und in Ordnung.
  • Jeder hinterlässt die Toilette und Wascheinrichtung so, dass ein Nachfolger es in Ordnung findet. (Massstab sind die anderen).
  • Das turnusmässige Rudergehen und die Wachführung einschliesslich Navigation (unter Aufsicht des Skippers).
  • Die Mithilfe bei allen Manövern.
  • Die Versorgung der Crew und der Küchendienst.
  • Die Hilfeleistung bei allen besonderen Vorkommnissen (notwendige Rep. Unfälle oder ähnliches).
  • Der Brauch, dass man sich beim Verlassen des Bootes beim Skipper persönlich ab- resp. bei der Rückkehr zurückmeldet.
  • In Einklarierungshäfen nicht von Bord zu gehen, bevor der Zoll dem Skipper die nötige Erlaubnis erteilt hat.
  • Unter Deck nicht zu rauchen (unter Deck gilt ein allgemeines Rauchverbot).
  • Jedermann geht mit Elektrizität und Wasser sparsam um.

10. Programmänderungen
Das Reiseprogramm kann aus nicht vorhersehbaren Umständen Änderungen erfahren (Unterkunft, Transportmittel, Dienstleistungsträger und Zeiten). Wir verpflichten uns in einem solchen Fall, uns um gleichwertige Ersatzleistungen zu bemühen. Programmänderungen berechtigen zu keinen Schadenersatzforderungen (auch nicht für Folgeschäden wie bspw. Lohnausfall). Dagegen vergüten wir Ihnen einen Minderwert zwischen ausgeschriebenen und tatsächlich erbrachten Leistungen.

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand.
Unsere Beziehungen zu Ihnen unterliegen dem schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Bern.

Alle Daten und Preise auf dieser Website sind ohne Gewähr, allfällige Änderungen bleiben vorbehalten.

4-Oceans GmbH, Herrenschwanden im April 2001

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